Psychotherapie und Verhaltenstherapie

Psychotherapie ist ein zeitlich begrenztes Interventionsverfahren, das eine systematische Besserung von psychischen Problemen anstrebt. Verhaltenstherapie ist seit 1976 in der ambulanten Versorgung als Methode der Krankenbehandlung anerkannt. Sie gehört  -  neben der Psychoanalyse und der tiefenpsychologisch fundierten Therapie  -  zu den sogenannten Richtlinienverfahren, deren Kosten von den gesetzlichen Krankenkassen getragen werden. Moderne Verhaltenstherapie ist dabei eine Grundorientierung, die sich auf verschiedene Theorien stützt – u.a. lerntheoretische, emotionspsychologische, logisch-philosophische und systemische.
Sie fußt auf folgenden Prinzipien:

  • Verhaltenstherapie orientiert sich an den Ergebnissen der empirischen Psychologie. Ihre Theoriekonzepte und therapeutischen Methoden werden wissenschaftlich überprüft und weiterentwickelt.
  • Verhaltenstherapie ist problemorientiert und setzt an den prädisponierenden, auslösenden und aufrecht erhaltenden Faktoren einer Störung an.
  • Verhaltenstherapie ist zielorientiert. Das bedeutet, die Identifikation des Problems und die gemeinsame Festlegung eines realistischen Ziels sind ein wesentlicher Bestandteil des Therapieprozesses.
  • Verhaltenstherapie ist transparent und setzt auf den aufgeklärten Patienten. Die Vermittlung eines plausiblen Störungsmodells und die Erklärung des therapeutischen Vorgehens sind integrale Bestandteile der Therapie.
  • Verhaltenstherapie ist handlungsorientiert und setzt zu ihrem Gelingen die aktive Beteiligung des Patienten voraus. Einsicht allein ist keine ausreichende Bedingung für die Veränderung von dysfunktionalen Verhaltensmustern. Vielmehr geht es auch um die aktive Erprobung neuer Verhaltens- und Erlebensweisen.
  • Verhaltenstherapie findet nicht nur während der Sitzung statt. Es geht für den Patienten vor allem darum, das im geschützten Rahmen Erlernte zunehmend zu generalisieren, in den Alltag zu transferieren und selbstständig anzuwenden.
  • Verhaltenstherapie ist letztlich Hilfe zur Selbsthilfe und soll damit auch Rückfällen und neuen Problemen vorbeugen.

 

Die ambulante Psychotherapie gliedert sich in zwei Teile  – in einen Antrags- und in einen Therapieteil. Im Antragsteil erfolgen die sogenannten probatorischen Sitzungen. Sie dienen dazu:

  • dass sich Therapeut und Patient näher kennen lernen und feststellen können, ob eine vertrauensvolle und erfolgversprechende Zusammenarbeit möglich ist,
  • zu klären, ob bzw. welche behandlungsbedürftige Störung von Krankheitswert vorliegt
  • festzustellen, ob in dem speziellen Fall eine Verhaltenstherapie sinnvoll und zweckmäßig ist und
  • ob die erarbeiteten Therapieziele mit dem zur Verfügung stehenden Stundenkontingent zu erreichen sein werden.

Danach erfolgt die gemeinsame Antragstellung, und nach Zustimmung der Krankenkasse zur Kostenübernahme beginnt der Therapieteil. Zumeist genehmigen die Krankenkassen zunächst 25 Sitzungen einer sogenannten Kurzzeittherapie.  Verlängerungen auf bis zu insgesamt 80 Sitzungen können abhängig vom Therapiefortschritt beantragt und genehmigt werden.

Die Sitzungen erfolgen in der Regel einmal wöchentlich und dauern 50 Minuten.
In besonderen Fällen (z.B. bei Expositionsbehandlungen im Rahmen einer Angst- oder Zwangsstörung) können die Sitzungen ggf. auch länger dauern.
Zum Ende der Therapie hin kann es durchaus Sinn machen, die Abstände zwischen den Sitzungen zu verlängern.

 

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